Corona-Schnelltest (PoC-Antigen-Test)
Die am 15. Oktober 2020 durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft getretene Coronavirus-Testverordnung sieht vor, dass neben Senioren- und Pflegeeinrichtungen auch voll- und teilstationäre Institutionen für Menschen mit Behinderungen PoC-Antigen-Tests beschaffen und diese eigenständig durchführen können. Voraussetzungen hierfür ist ein vom Gesundheitsamt akzeptiertes Testkonzept. Die PoC-Antigen-Tests sollen von den Einrichtungen eingesetzt werden, um Personen, die dort tätig sind oder die durch diese gepflegt und betreut werden, zu testen. Bei Regens Wagner Zell finden die Tests vor allem Verwendung, um bei Mitarbeitenden und Menschen mit Behinderung bei Auftreten von Symptomen möglichst schnell eine Infektion mit dem Corona-Virus ausschließen zu können. Damit hoffen wir, das Infektionsrisiko zu minimieren. Für uns eine gute Möglichkeit, die Menschen mit Behinderung, aber auch unsere Mitarbeitenden besser zu schützen.
Voraussetzung für die Durchführung von PoC-Antigen-Tests bei Regens Wagner Zell ist die Zustimmung (Einverständniserklärung) durch die Klientin/den Klienten, der Erziehungsberechtigten bzw. der gesetzlichen Vertretung. Ansonsten darf kein Abstrich vorgenommen werden.
Menschen mit einer Behinderung gehören zur vulnerablen Gruppe und haben deshalb ein größeres Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Demzufolge stellen Schnelltests einen wesentlichen und präventiven Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens dar.