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Der mobile sonderpädagogische Dienst unseres Förderzentrums kann von Lehrkräften angefordert werden, die in Schulen zur sonderpädagogischen Förderung in Mittelfranken unterrichten, wenn sie den Verdacht haben oder wissen, dass bei einer Schülerin oder einem Schüler neben einer weiteren Beeinträchtigung eine Hörbehinderung besteht.