Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung. Er hat unter anderem ein Mitspracherecht bei Veränderungen innerhalb der Werkstatt.
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung im Bereich Gleichstellung.