Mit Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum Januar 2017 wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung noch einmal verbessert. So wurde unter anderem die Einführung des Amts einer Frauenbeauftragten in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) festgelegt.
In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss eine Frauenbeauftragte von allen weiblichen Beschäftigten gewählt werden.
Die Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, die Gleichstellung der Frauen im Blick zu haben, deren Interessen gegenüber der Werkstattleitung zu vertreten und für den Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu organisiert die Frauenbeauftragte mit Unterstützung einer Vertrauensperson spezielle Angebote für Frauen, wie zum Beispiel Selbstbehauptungskurse. Sie steht für Gespräche zur Verfügung und arbeitet mit Beratungsstellen zusammen.
Leichte Sprache:
Frauen – Beauftragte:
Viele Frauen erleben Gewalt.
Auch Frauen mit Behinderung.
Und sie werden oft schlechter behandelt als Männer.
Eine Frauen-Beauftragte ist für Frauen da.
Sie sorgt für die Rechte von Frauen.
Frauen dürfen nicht schlechter behandelt werden als Männer.
Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
Wichtig: Die Frauen-Beauftragte hat Schweige-Pflicht:
Das bedeutet: Sie darf mit keiner anderen Person über die ratsuchenden Frauen sprechen.
Die Frauen-Beauftragte kann bestimmte Angebote für Frauen machen.
Zum Beispiel: Sprech-Stunden
Selbstverteidigungs-Kurse
Vorträge in leichter Sprache
Frauenbeauftragte in den Zeller Werkstätten:
Liesel Anscheit, Astrid Seitler (Stellvertreterin)
Vertrauensperson: Jana Kotschmar
Telefonnummer: 09177/ 973032 (Vertrauensperson)
E-Mail: ze-wfbm-frauenbeauftragte@regens-wagner.de
Frauenbeauftragte in der Betriebsstätte Nürnberg:
Michaela Kunz
Vertrauensperson: Laura Gürtler
Telefonnummer: 015172628968 (Vertrauensperson)
E-Mail: ze-nbg-wfbm-frauenbeauftragte@regens-wagner.de