Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt sind.
Rechtsgrundlage ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, die die Einsetzung, die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Wahl des Werkstattrats regelt.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre in einer geheimen Wahl von den Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Wie ein Betriebsrat setzt sich der Werkstattrat für die Belange der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung ein. Pausen- und Urlaubsregelungen, ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze, innerbetriebliche soziale Probleme oder Feste und Feierlichkeiten sind nur einige Beispiele für Themen, bei denen der Werkstattrat informiert und gehört werden muss.