Wir begleiten Menschen mit Behinderung bzw. Hörbehinderung im Ambulant Begleiteten Wohnen (ABW).
Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW) unterstützt Menschen mit Behinderung, ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu führen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für das Ambulant Begleitete Wohnen werden in der Regel vom Bezirk übernommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.